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   OLG Hamm, 19.09.2007 - 31 U 8/07   

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https://dejure.org/2007,8562
OLG Hamm, 19.09.2007 - 31 U 8/07 (https://dejure.org/2007,8562)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2007 - 31 U 8/07 (https://dejure.org/2007,8562)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2007 - 31 U 8/07 (https://dejure.org/2007,8562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung von über den gesetzlichen Zinssatz hinausgehenden Zinszahlungen aufgrund eines Darlehensvertrages; Anspruch auf Feststellung des gesetzlich geschuldeten Zinssatzes; Anspruchsvoraussetungen für die Rückerstattung eines Disagios; Erfordernis der ...

  • Judicialis

    VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 b; ; VerbrKrG § ... 6 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 195; ; BGB § 197 a.F.; ; BGB § 198; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 201 a.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 167; ; ZPO § 287

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen ggü. Darlehensgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 195, 197 a. F.; VerbrKrG a. F. §§ 4, 6
    Zur Verjährung des Anspruchs auf Rückerstattung von Disagio und überzahlten Zinsen

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung von Disagio und regelmäßig gezahlter Zinsen; Gesamtbetragsangabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen gegenüber dem Darlehensgeber (IMR 2008, 1038)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 21
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

    Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 31 U 8/07
    Das Fehlen der Gesamtbetragsangabe hat, nachdem die Kläger das Darlehen durch Auszahlung an die Treuhänderin empfangen haben, gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG zur Folge, dass sich der in dem Kreditvertrag zugrunde gelegte Zinssatz und zwar für die gesamte Vertragslaufzeit (vgl. BGH WM 2004, 2306, 2308) - auf den gesetzlichen Zinssatz von 4 % ermäßigt.

    a) Der Anspruch auf Rückerstattung des im Jahr 1999 entrichteten Disagios unterlag zunächst der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 195 BGB a.F., nicht aber der Verjährungsfrist von vier Jahren gemäß § 197 BGB a.F. Bei Geldbeschaffungskosten wird die Verpflichtung des Darlehensnehmers zur Zahlung dieser Vergütung vereinbarungsgemäß bei Kreditauszahlung sofort in vollem Umfang fällig und in diesem Zeitpunkt auch sogleich im Wege der Verrechnung voll erfüllt (vgl. BGH WM 1993, 2003, 2004; WM 2004, 2306, 2308).

    b) Der Anspruch auf Rückerstattung der von den Klägern im Jahr 2001 durch periodische Leistungen überzahlten Zinsen unterlag ursprünglich der vierjährigen Verjährungsfrist nach § 197 BGB a.F. (vgl. BGH WM 2004, 2306, 2308).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 31 U 8/07
    Er wies zudem nur den von den Kreditnehmern für die Zeit der Zinsfestschreibung zu erbringenden Betrag und die danach noch bestehende Restschuld, nicht aber die für die Gesamtlaufzeit des Vertrags von den Klägern zu entrichtenden Zahlungen auf (vgl. zu dieser Gestaltung: BGH WM 2006, 1003, 1006 f.).

    Erst aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.4.2006 - XI ZR 193/04 (WM 2006, 1003, 1007) ist klargestellt, dass die hier gegebene Abschnittsgesamtbetragsangabe gegenüber der vom Gesetz geforderten Gesamtbetragsangabe keine fehlerhafte Betragsangabe, sondern - entgegen der von der Beklagten noch in zahlreichen Parallelverfahren vor dem Senat vertretenen Rechtsauffassung - unter Schutzzweckgesichtspunkten ein aliud darstellt, so dass die nach dem Gesetz erforderliche Betragsangabe fehlt.

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 31 U 8/07
    In Überleitungsfällen ist der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist allerdings unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu bestimmen (BGH WM 2007, 639, 640 f.).
  • BGH, 12.10.1993 - XI ZR 11/93

    Anteilige Rückerstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung des Darlehens

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 31 U 8/07
    a) Der Anspruch auf Rückerstattung des im Jahr 1999 entrichteten Disagios unterlag zunächst der regelmäßigen Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 195 BGB a.F., nicht aber der Verjährungsfrist von vier Jahren gemäß § 197 BGB a.F. Bei Geldbeschaffungskosten wird die Verpflichtung des Darlehensnehmers zur Zahlung dieser Vergütung vereinbarungsgemäß bei Kreditauszahlung sofort in vollem Umfang fällig und in diesem Zeitpunkt auch sogleich im Wege der Verrechnung voll erfüllt (vgl. BGH WM 1993, 2003, 2004; WM 2004, 2306, 2308).
  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 200/99

    Anwendungsbereich des ermäßigten Zinssatzes nach VerbrKrG

    Auszug aus OLG Hamm, 19.09.2007 - 31 U 8/07
    Hierzu zählt auch das Disagio (BGH WM 2000, 1243, 1244 f.), das hier in Höhe von 4.772,06 EUR vereinbart worden ist.
  • LG Düsseldorf, 08.08.2013 - 14c O 28/11

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung von überhöht abgerechneten Zinsen;

    Diese Ansicht finde eine Stütze in der Rechtsprechung des OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2012, Az. 3 U 687/11, sowie in der Rechtsprechung des OLG Hamm vom 19.09.2007, Az. 31 U 8/07.
  • LG Essen, 18.06.2009 - 6 O 95/08

    Fehlerhafte Anlageberatung durch Bank bzw. Vermittler bei Verschweigen eines

    Nach neuem Recht ist der Beginn der Verjährungsfrist unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu bestimmen (vgl. OLG Hamm vom 19.9.2007, 31 U 8/07).
  • LG Essen, 07.05.2009 - 6 O 113/08

    Ablauf einer Widerrufsfrist spätestens ein Jahr nach Abgabe der auf den Abschluss

    Nach neuem Recht ist der Beginn der Verjährungsfrist unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu bestimmen (vgl. OLG Hamm vom 19.9.2007, 31 U 8/07).
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